Vieltaucher sehen sich früher oder später mit der Frage konfrontiert, ob sie sich eine Tauchlampe zulegen oder nicht. Günstige und leistungsstarke LED-Modelle bringen Farbe in die Tiefe – werfen aber auch Fragen hinsichtlich der Reisemodalitäten auf.
Sei es Hobbytaucher, die sich an den prächtigen Farben der tiefer gelegenen Unterwasserlandschaften erfreuen möchten oder Fotografen und Videografen, die Blitzleuchten oder Videolights zum perfekten Ausleuchten von Szenerie oder Fischmotiv einsetzen wollen: Wer sich entsprechendes Equipment zugelegt hat, steht vor Reiseantritt vor der Frage, wie er das zusätzliche Ausrüstungsmaterial transportieren soll.
Handgepäck oder Koffer?
Und da sind wir auch schon bis zu des Pudels Kern vorgedrungen: Auch wenn inzwischen einzelne Hersteller vollmundig damit werben, dass ihre Lampen sorglos im Fluggepäck mitgeführt werden dürfen – spezielle Absperrvorrichtungen sollen ein versehentliches Aktivieren der Lampen verhindern und eine daraus resultierende Brandgefahr ausschließen.
Das Luftfahrtbundesamt lässt jedoch wenig Interpretationsraum offen und schränkt das Mitführen im Beamten-Jargon sogenannter „wärmeerzeugender Artikel im Reisegepäck“ rigoros ein.
Infos zur Beförderung beim Luftfahrtbundesamt
Ebenso ist es für den Reisenden selbst nahezu unmöglich, die Bestimmungen internationaler Behörden und Fluggesellschaften zweifelsfrei auslegen zu können.
Wer auf Nummer sicher gehen sein will, der befördert nicht nur die Lampe(n) gut zugänglich im Handgepäck, sondern stellt zudem sicher, dass Batterie/Akku und Lampenbrenner voneinander getrennt sind, d.h.: Die Batterien oder Akkus müssen aus dem Lampengehäuse entfernt und getrennt davon befördert werden.
Kleiner Tipp
In zahlreichen Tauchschulen im Heimatland kann man sich günstiger als im Urlaub vor Ort eine Lampe ausleihen. Das hat nicht nur preisliche Vorteile sondern ermöglicht dem Kaufinteressierten einen unverbindlichen Testlauf, um die Frage klären zu können, ob man sich für künftige Flugreisen mit der zusätzlichen Ausrüstung belasten möchte.
Im ohnehin schon beschränkten Handgepäck nehmen sich die teilweise sperrigen Lampen zusätzlich Raum.
Achtung bei der Kofferkontrolle
Für alle Kaufentschlossenen bleibt nicht nur der zusätzlich erforderliche Stauraum im Handgepäck eine einzuplanende wie unvermeidbare Größe: In Zeiten von Terrorwarnungen und -ängsten darf der fortan unter Wasser „Erleuchtete“ mit längeren Abfertigungszeiten an den Kofferkontrollen rechnen.
Wo auch immer Röntgenscanner das Allerheiligste der Reisetaschen offenbaren, erzielen elektronische High-Tech-Geräte wie Tauchlampen große Aufmerksamkeit bei den wachsamen Augen der einheimischen wie auch der ausländischen Kontrollbehörden.
Mit Argusaugen wachen die Flughafenkontrollmitarbeiter über das Gepäck
Unzählige Male mussten wir bereits unser Handgepäck öffnen, um den teilweise misstrauischen Flughafenmitarbeitern das Gerät detailliert erläutern zu können – des Öfteren wurde auch Sprengstoffschnelltests durchgeführt.
In fast allen Fällen war es unerlässlich, belegen zu können, dass die Akku-Einheit vom eigentlichen Lampenbrenner entkoppelt war.
Inzwischen planen wir dies immer bei der Abreise mit ein und haben dementsprechend einen zusätzlichen Zeitpuffer eingeplant, falls es mal wieder länger dauert. Ebenso verstauen wir die Lampen leicht zugänglich im Handgepäck, sodass wir diese schnell griffbereit haben, sollte es mal wieder zu einer gewissenhaften Kontrolle kommen.
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